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Die Entstehung der Loyalitätsobliegenheiten

Die Loyalitätsobliegenheiten zählten über Jahrzehnte zu den zentralen Konfliktpunkten des kirchlichen Arbeitsrechts. Wie und weshalb entstanden sie – und warum konnte „Loyalität“ zu einer arbeitsrechtlich relevanten Kategorie werden? Welche Rolle spielten dabei die Argumentationsfiguren „Kirchlichkeit kirchlicher Einrichtungen“ und „Glaubwürdigkeit der Kirche“? Welcher Zusammenhang besteht zur „Dienstgemeinschaft“, die bis heute als Leitbild kirchlicher Arbeitsbeziehungen gilt?
Die vorliegende rechtshistorische Studie rekonstruiert die Vorgeschichte der Loyalitätsobliegenheiten vor ihrer „offiziellen“ Kodifikation in der Grundordnung von 1993. Sie identifiziert maßgebliche Akteure, analysiert Motive und Argumentationsmuster und lässt deutlich werden, wie sich aus theologischen und organisationsbezogenen Selbstdeutungen schrittweise rechtliche Kategorien und das Leitbild der Dienstgemeinschaft herausbildeten. Damit liefert die Untersuchung nicht nur eine Genealogie zentraler Schlüsselbegriffe des kirchlichen Arbeitsrechts, sondern bietet auch einen Deutungsrahmen, der es ermöglicht, gegenwärtige Konflikte um Reichweite, Begründung und Grenzen des kirchlichen Arbeitsrechts sowie das Profil kirchlicher Einrichtungen sachlich einzuordnen und weiterzudenken.
Reihe: „Forschungen zur Kirchenrechtswissenschaft“, Band 45
ca. 342 Seiten
15,3 x 23,3 cm. Broschur
ca. € 42,00 (D) / € 43,20 (A)
Fortsetzungspreis:
ca. € 36,00 (D) / 37,10 (A)
ISBN 978-3-429-06905-6
Erscheinungstermin: November 2026
Röser, Sarah
M.A., geb. 1992, studierte Katholische Theologie, Politikwissenschaft, Caritaswissenschaft und Kirchenrecht in Frankfurt, Freiburg, Leuven und Münster. 2018–2023 wissenschaftl. Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kirchenrecht, Universität Tübingen. 2024–2025 Unabhängige Beauftragte für den Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch, Bistum Osnabrück. Seit Juli 2025 Abteilungsleiterin Kirchenrecht, Bistum Münster. 2025 Promotion zum Dr. theol. mit der vorliegenden Arbeit am Lehrstuhl für Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte, Universität Freiburg i. Br.